Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist die Vertretung von Mietern und Vermietern bei der Anbahnung von Mietverhältnissen, bei auftretenden Fragen während eines laufenden Mietverhältnisses und bei der Beendigung eines solchen.

So stehen wir Ihnen beratend bei der Bewertung und Optimierung bestehender Miet-, Pacht- und sonstiger Nutzverträge zur Seite, führen aber auch die Gestaltung neuer Verträge, wie z. B. neuer Musterverträge, für Eigentümer als auch Nutzer durch.

Des Weiteren unterstützen wir Sie

- bei der Abfassung und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen,

- beim Durchsetzen von Mieterhöhungen,

- bei der Räumung,

- bei Minderungen, insbesondere bei Mängeln der Mietwohnung,

- bei der Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Kautionen,

- bei der Überprüfung oder Gestaltung von Schönheitsreparaturklauseln,

- bei der Kündigung sowie

- bei der Geltendmachung von Mietrückständen.

Ein besonderes Anliegen ist es uns hierbei auch außergerichtliche Lösungen zu fördern, um das ggf. langjährige Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien aufrecht erhalten zu können. Ist dies nicht möglich oder erwünscht, so übernehmen wir aber auch sehr gerne die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht.

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