Kosten und Gebühren

Rechtsanwaltsgebühren fallen mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes an. Diese hat grundsätzlich der Mandant als Auftraggeber zu tragen, es sei denn, es kommt eine Erstattung der Anwaltsgebühren durch Gegner und/oder Dritte in Betracht.

Diese Kosten sollen für Sie als Mandant klar und transparent sein - von Anfang an. Deshalb besprechen wir die zu erwartenden Kosten mit Ihnen und geben Ihnen eine Prognose über die Erfolgsaussichten im konkreten Streitfall.

Erstberatung

Wenn Sie Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen, vereinbaren Sie mit uns einfach einen ersten Besprechungstermin. Bei diesem ersten Beratungsgespräch widmen wir uns Ihrem Problem, um es rechtlich beurteilen und baldmöglichst die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten zu können. Wie bereits erwähnt, werden die zu erwartenden Kosten schon bei der Erstberatung mit Ihnen besprochen.

Diese sind vom Gesetzgeber festgelegt worden: Die Kosten betragen bei einer ersten Beratung eines Verbrauchers, welche nicht mit einer weiterführenden Tätigkeit zusammenhängt, höchstens 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Unsere Kanzlei wird mit Ihnen aber regelmäßig eine individuell auf Ihren Fall zugeschnittene faire Vergütungsvereinbarung treffen, welche den Umfang und die Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit angemessen berücksichtigt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns jederzeit gerne an.

Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich  - bei der außergerichtlichen wie der gerichtlichen Vertretung - nach dem jeweiligen Streitwert. Je höher der Streitwert im konkreten Fall, umso höher sind in der Regel auch die Rechtsanwaltskosten. Diese errechnen sich dann nach den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Abrechnung nach Honorarvereinbarung - sei es auf Basis einer Pauschalvergütung oder eines Stundenhonorars.