Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen, die bei einer Ehekrise, Trennung oder Scheidung auftreten, insbesondere bei Fragen

- zur Scheidung,

- des Unterhalts,

- des Versorgungsausgleichs,

- des Zugewinnausgleichs

- der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts,

- zum Hausrat und der Ehewohnung.

 

Dabei versuchen wir zunächst, außergerichtliche Lösungen mit den Beteiligten zu erarbeiten, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Familie orientieren und insbesondere Rücksicht auf die Belange gemeinsamer Kinder nehmen.

Auch vor Gericht wirken wir stets auf eine der Sach- und Rechtslage entsprechenden Einigung hin.

Begünstigt durch einen Studienschwerpunkt im internationalen Privatrecht bearbeiten wir selbstverständlich auch Scheidungsfragen im Inland, die sich nach dem materiellen Scheidungsrecht anderer Staaten richten.

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