Erbrecht

Wir beraten Sie bei allen Angelegenheiten der Nachlassabwicklung: Sei es, dass Sie sich mit anderen Erben/einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen müssen, sei es, dass Sie selbst Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche geltend machen wollen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen der Testamentsauslegung oder im Hinblick auf die Höhe Ihrer Erbschaft.
Auch bei Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge begleiten wir Sie  gerne: Stellen Sie sicher, dass Ihre letztwillige Verfügung inhaltlich klar, verständlich und vor allem rechtswirksam ist und vermeiden Sie so Komplikationen und unnötige Verluste bei der Nachlassabwicklung. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Testamentserrichtung, der Erstellung von Erbverträgen oder der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten.

Unser Spektrum im Bereich Erbrecht umfasst insbesondere

- die Auseinandersetzung von Nachlässen gemäß gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge,

- die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,

- die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie Maßnahmen der Testamentsvollstreckung.

 

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