Baurecht

Wir sind eine Anwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im zivilen Baurecht. Wir vertreten Bauherren, Bauträger und Handwerksfirmen sowie alle sonst am Bau Beteiligten in allen baurechtlichen Fragen und Problemen.

Unser Tätigkeitsfeld reicht dabei von der Überprüfung bzw. Gestaltung von Bauverträgen im Vorfeld eines Bauvorhabens bis zur Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten während oder nach Abschluss eines Bauprojekts, sei es wegen auftretender Bauverzögerungen, wegen eventueller Baumängel, einer etwaigen Uneinigkeit hinsichtlich der zustehenden Vergütung oder sonstiger Fragen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im

Miet- und Maklerrecht

Durch die langjährige Vertretung von Bauträgern konnten wir vielfältige Erfahrungen hinsichtlich der Gestaltung und Auslegung von notariellen Immobilienkaufverträgen sowie deren Beurteilung durch die zuständigen Gerichte sammeln. Diese Erfahrungen setzen wir gezielt bei Haus-, Wohnungs- und Grundstückskäufern ein, die sich beispielsweise aus einem sittenwidrig überteuerten Kauf lösen oder bei einem mit Mängeln behafteten Kaufobjekt ihr Recht auf Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz durchsetzen wollen.

Sofern bei dem Geschäft ein Vermittler dazwischengeschaltet war, kommt es häufig zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen darüber, ob eine Vermittlungsprovision überhaupt und ggf. in welcher Höhe geschuldet ist. Wir beraten Sie und zielen auf eine möglichst außergerichtliche Lösung an. Falls eine solche nicht zustande kommt, vertreten wir Sie mit aller Entschlossenheit vor Gericht.